Mitgliedschaft
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Antrag auf Mitgliedschaft (PDF zum Ausdrucken)
Mitgliedsbeitrag: 60 Euro pro Jahr
(Assistenten in Weiterbildung frei, Stand: 07.07.2023)
Die Mitgliederliste der ADK wird vom Generalsekretär geführt. Die Mitglieder erhalten auf Wunsch eine repräsentative Mitgliedschaftbescheinigung (Beispiel)
Die Mitglieder treffen sich einmal jährlich in der Mitgliederversammlung. Ihre Aufgabe ist wie folgt geregelt:
- Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom Vorstand einzuberufen.
- Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden einberufen:
- nach Ermessen des Vorstandes;
- auf schriftliches Verlangen von mindestens 10% der ADK-Mitglieder.
- Die Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt mit einer Frist von 4 Wochen, die der außerordentlichen Mitgliederversammlung von mindestens 14 Tagen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich an alle Mitglieder. Sie wird rechtzeitig im Vereinsorgan veröffentlicht.
- Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Anwesenden, sofern nichts anderes bestimmt ist. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
- Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:
- Die Entgegennahme des Berichts des Vorsitzenden;
- die Beschlussfassung über Haushaltsplan und Jahresabrechnung bei der Kassenprüfung durch zwei unabhängige, nicht dem Vorstand angehörende, durch die Mitgliederversammlung bestellte Rechnungsprüfer,
- die Entlastung des Vorstandes und der Rechnungsprüfer
- die Wahl des Vorstandes für eine dreijährige Amtsperiode,
- die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages.
- Über den Verlauf der Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt, das vom schriftführenden Sekretär und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.

Spezielle Informationen für Laien zum Thema Haut, Hautpflege und Kosmetik

ästhetische dermatologie & kosmetologie 4/2023
Themenschwerpunkte aus allen Bereichen der ästhetischen Dermatologie