Editorial 3/2025

GOÄ – neu und kontrovers
Der Deutsche Ärztetag 2025 hat die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschlossen – das Ergebnis ist kontrovers. Nach jahrelangem Ringen wurde ein Konstrukt geboren, das die bisherige GOÄ in ihrer Komplexität deutlich übertrifft. Die Abschaffung der Mehrfachhebesätze zugunsten fester Euro-Beträge, die Reduzierung von Analogziffern, die nun notwendige Abdingung und die Einführung einer Kommission zur fortlaufenden Aktualisierung markieren wesentliche Änderungen. Besonders hervorgehoben wird die „sprechende Medizin“: Ein einstündiges ärztliches Gespräch wird mit 128 € brutto vergütet. Ist dies ein angemessener Wert für unsere Expertise? In etlichen Fällen kam es zu einer Absenkung der einfachen Gebührensätze – und das nach jahrzehntelangem Stillstand an der Honorarfront.
Die neue GOÄ wirft Fragen auf: Fördert sie tatsächlich eine hochwertige, patientenorientierte Medizin oder führt sie zu einer deutlichen Unterbewertung fachärztlicher Leistungen? Analogziffern zu reduzieren birgt die Gefahr einer Innovationsbremse. Zwar besteht die Möglichkeit der Vorab-Abdingung und individueller Honorarvereinbarung von Leistungen weiterhin, doch dabei gibt es hohe organisatorische, da bürokratische Hürden. Nach über 30 Jahren ohne Inflationsausgleich oder Honorarsteigerung wird die Honorarsituation zunehmend problematisch. Die Verhandlungsstrategie der Bundesärztekammer wird von vielen in der Praxis tätigen Fachärzten als gescheitert angesehen. Jahrelange Rechtsstreitigkeiten sind in der Folge zu erwarten. Droht die Bürgerversicherung durch die Hintertür?
Die Zustimmung beim Ärztetag (212 zu 19 Stimmen) zeigt erst auf den zweiten Blick, wie gespalten die Meinungen sind. Besonders innovative, wissenschaftlich anerkannte Leistungen wie durch künstliche Intelligenz unterstützte Video-Dokumentation und Hochleistungslaser wie auch die gesamte Ästhetik wird unter der neuen GOÄ zumindest im Einfachsatz benachteiligt. Datenschutzaspekte finden weiterhin kaum Beachtung.
Die Zeit bis zur Übergabe des Entwurfs an die Bundesgesundheitsministerin und die Beschlussfassung im Bundesrat bietet vielleicht noch Raum für Diskussionen. Wir brauchen eine transparente, inflationsangepasste GOÄ, die fair ist und den administrativen Aufwand minimiert. Die aktuelle Version erfüllt diese Anforderungen nicht. Auch die Öffnungsklausel für den öffentlichen Dienst unterhalb des einfachen Satzes ist ein Kritikpunkt.
Es liegt an uns, klare Zeichen zu setzen. Fachübergreifende Einigkeit und konkrete Aktionen sind notwendig, um die Interessen der Fachärzte zu vertreten und weiterhin erstklassige medizinische Versorgung zu gewährleisten. Die jüngeren Kolleginnen und Kollegen sind gefordert, aktiv mitzugestalten. Ein „Weiter so“ darf es nicht geben.
Die Tierärzte haben ihre neue GOT im Konsens gestaltet, warum können das die Humanmediziner nicht? Die ADK wird jedenfalls weiter für die spezifischen dermatologisch-ästhetischen Belange kämpfen! Ob diese Leistungen wirklich in die Gebührenordnung für medizinisch notwendige Leistungen gehören, kann diskutiert werden. Einige Punkte konnten wir immerhin noch einbringen beziehungsweise modifizieren!
Modifiziert wurde auch das Layout der Ästhetischen Dermatologie & Kosmetologie. Wir haben der Zeitschrift nicht nur einen zeitgemäßen neuen Look verpasst sondern auch die neue Rubrik „Wer ist eigentlich…?“ (S. 50) eingeführt.
Viel Spaß beim Lesen!
Ihr
Dr. Matthias Herbst
Generalsekretär

Spezielle Informationen für Laien zum Thema Haut, Hautpflege und Kosmetik

ästhetische dermatologie & kosmetologie 3/2025
Themenschwerpunkte aus allen Bereichen der ästhetischen Dermatologie