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AFP-News Medizin und Gesundheit
08.04.2010
Koalition will regionale Verteilung von Ärzten verändern
Keine Bindung mehr an Stadt- und Landkreisgrenzen
Die Koalition will die regionale Verteilung von Ärzten grundlegend verändern: Künftig solle sich der Bedarf an niedergelassenen Ärzten in einem Bezirk nicht mehr zwingend an den Stadt- und Landkreisgrenzen ausrichten, sondern flexibel errechnet werden können, sagte Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP). "Die heutigen Regelungen sind zu starr."
Rösler greift laut der "Financial Times Deutschland" eine Forderung der Kassenärzte auf. Heute darf ein Arzt eine Kassenpraxis nur nach einem komplizierten Verteilungsschlüssel eröffnen. In großen Städten berücksichtigt dieser aber nicht, dass es in wohlhabenden Stadtteilen oftmals zu viele und in ärmeren Stadtteilen zu wenig Ärzte gibt.
Die CDU schlägt dem Bericht zufolge in einem Positionspapier zudem vor, in der Versorgungsplanung künftig auch ambulante Angebote von Krankenhäusern zu berücksichtigen. "Bei diesem Vorschlag geht es uns insbesondere in schlechter versorgten Gebieten um eine bessere Verzahnung von Praxis- und Klinikangeboten", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), der "FTD".
Zudem sollten nach den Vorstellungen der CDU gleiche Leistungen künftig auch gleich vergütet werden - unabhängig davon, wo sie erbracht werden. Dies werde den Wettbewerb ankurbeln. Ein niedergelassener Chirurg würde für eine ambulante Operation damit das gleiche Honorar abrechnen können wie ein Krankenhaus. Landärzte sollten außerdem einen finanziellen Zuschuss erhalten. Dafür solle bundesweit ein Prozent der Gesamtvergütung für Ärzte in einen Fonds abgezweigt werden.
Die Eckpunkte der Reform zur Verbesserung der Ärzteversorgung auf dem Lande sollen nach den Worten Röslers bis zur Sommerpause vorliegen. Zugleich appellierte er an die Länder, sich einer Reform nicht zu verweigern. Rösler reagierte damit auf Kritik aus den Ländern an der von ihm kürzlich vorgeschlagenen Landarztquote. Diese sieht vor, dass Anwärter für einen Medizin-Studienplatz, die sich zu einer Tätigkeit als Landarzt verpflichten, bei der Vergabe bevorzugt werden.
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